FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte eine ambulante Psychotherapie im CIT beginnen. Was muss ich tun?

Sie rufen während unsere tel. Sprechzeiten an und erhalten zeitnah einen Termin für eine erste psychotherapeutische Sprechstunde, in der Sie die Möglichkeit haben, Ihr Anliegen zu schildern. Wir informieren Sie über die von uns angewandten Behandlungsmethoden und das Antragsverfahren. Nach diesem ersten Gespräch entscheiden Sie und wir, ob die Therapie in unserer Praxis durchgeführt werden kann.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit.

In der Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen die Kosten für Psychotherapie nach Vorlage der Rechnung. Als Privatversicherte sollten Sie vor Therapiebeginn klären, ob und in welchem Umfang ambulante Psychotherapie im Leistungskatalog Ihres Versicherungsvertrages enthalten ist.

Wenn Sie Ihre Psychotherapie selbst bezahlen wollen, richtet sich das Honorar nach der für alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gültigen Gebührenordnung (GOP).

Wie lange muss ich auf einen Therapieplatz warten?

Die Wartezeit für einen Therapieplatz ist abhängig davon, wann Sie Termine wahrnehmen können. Wenn Sie zeitlich flexibel sind, können wir Ihnen schneller einen Platz anbieten.

Mit einer längeren Wartezeit müssen Sie rechnen, wenn Sie auf bestimmte Zeiten, wie Termine in den Abendstunden, festgelegt sind. Über die aktuellen Wartezeiten können Sie sich in der ersten psychotherapeutischen Sprechstunden informieren.

Wann wird eine ambulante Psychotherapie von den Krankenkassen bewilligt?

Alle Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unserer Praxisgemeinschaft besitzen die Kassenzulassung für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, rechnen wir über Ihre Krankenversicherungskarte ab. Falls Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung sind, stellen wir Ihnen die Kosten der Psychotherapie gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Ihre Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten gemäß den Bedingungen Ihres Krankenversicherungsvertrages. Sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie sind Versicherungsleistungen.

In der Einzeltherapie kann die Einbeziehung einer Bezugsperson (Partner, Kind, Eltern) sinnvoll sein. In der Therapie mit indern und Jugendlichen ist diese obligatorisch. Auch diese Sitzungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Zur Antragstellung ist der von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Konsiliarbericht erforderlich.

Die Therapeutin oder der Therapeut wird mit Ihnen besprechen, welche Behandlungsform für Sie sinnvoll und notwendig ist.

Die privaten Krankenversicherungen haben keine einheitlichen Antragsverfahren. Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Die meisten privaten Versicherungen erstatten die Kosten für Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten, die oder der im Psychotherapeuten/Arztregister eingetragen ist.

Was mache ich, wenn ich einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies bitte mindestens zwei Werktage vorher mit. Für den Fall, dass Sie kurzfristiger absagen, wird Ihnen das mit uns vereinbarte Bereitstellungshonorar in Rechnung gestellt.

Wie lange dauert eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie?

In den probatorischen Sitzungen haben Sie noch einmal die Möglichkeit die Therapeutin/ den Therapeuten und ihre/ seine Arbeitsweise kennen zu lernen. Die weiteren Sitzungen finden meist einmal wöchentlich an einem festen Termin statt. Gegen Ende der Therapie und nach Absprache können die Abstände zwischen den Termine vierzehn Tage oder mehr betragen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst zweimal 12 Sitzungen. Danach kann sie, falls erforderlich, in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Eine tiefenpsychologisch fundiert Langzeittherapie kann bis zu einer Höchstgrenze von 100 Sitzungen dauern.

Welche Therapieformen werden im CIT angeboten?

In unserer Praxisgemeinschaft wird Einzeltherapie sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche wie auch Paarberatung und -therapie angeboten; letztere ist keine Kassenleistung, ein Selbstzahlerhonorar wird individuell vereinbart.